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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
dus2b Bauleistungen GmbH
Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 111354
Stand: 12/2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der dus2b Bauleistungen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Bauleistungen, Planungs-, Koordinations- und Vermittlungsleistungen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(4) Ein Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Leistungsgegenstand und Geschäftsmodell
(1) Der Auftragnehmer ist als Generalunternehmer tätig. Er schuldet dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Bauleistung als Gesamtergebnis gemäß § 631 BGB (Werkvertrag).
(2) Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
Planung und Beratung von Bauprojekten
Koordination und Überwachung aller Gewerke
Organisation und Steuerung des Bauablaufs
Qualitätssicherung und Bauabnahme
Durchführung zulassungsfreier Handwerkstätigkeiten in Eigenleistung
Vermittlung und Beauftragung qualifizierter Fachbetriebe für zulassungspflichtige Gewerke
(3) Die Durchführung zulassungspflichtiger Handwerksleistungen gemäß Anlage A der Handwerksordnung (HwO) erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Meisterbetriebe und Fachpartner des Auftragnehmers. Diese Nachunternehmer werden im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers tätig.
(4) Zulassungsfreie Tätigkeiten gemäß Anlage B der Handwerksordnung führt der Auftragnehmer in Eigenleistung durch. Hierzu zählen insbesondere: Abbruch- und Entkernungsarbeiten, Trockenbau, Bodenbelagsarbeiten (Laminat, Vinyl), Bautrocknung, Kernbohrungen, Möbelmontage und vergleichbare Tätigkeiten.
§ 3 Vertragsschluss und Angebot
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar. Sie dient lediglich der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
Unterzeichnung eines Werkvertrags durch beide Parteien, oder
Beginn der Leistungserbringung nach vorheriger Abstimmung
(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gilt eine Toleranz von bis zu 15 % als vertragsgemäß. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 4 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Werkvertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer erstellt hierfür ein Nachtragsangebot.
(3) Der Auftraggeber kann Änderungen des Leistungsumfangs verlangen. Der Auftragnehmer prüft die Machbarkeit und unterbreitet ein entsprechendes Angebot. Änderungen werden erst nach schriftlicher Beauftragung ausgeführt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführungsart und eingesetzte Materialien zu ändern, sofern dies technisch notwendig ist und keine Qualitätsminderung darstellt. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. Werkvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
30 % bei Baubeginn bzw. nach Abschluss der Rohbauarbeiten
30 % bei Fertigstellung der wesentlichen Leistungen
10 % nach Abnahme und Rechnungsstellung (Schlussrechnung)
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB):
gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Ausführungsfristen und Termine
(1) Ausführungsfristen und Termine werden im Werkvertrag vereinbart. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“ oder „fix“ bezeichnet werden.
(2) Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist. Dies gilt insbesondere bei:
höherer Gewalt, Pandemien, behördlichen Maßnahmen
Witterungsbedingungen, die eine ordnungsgemäße Ausführung verhindern
Verzögerungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte
unvorhersehbaren technischen Schwierigkeiten
Lieferengpässen bei Materialien
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer.
(4) Der Auftraggeber gerät in Annahmeverzug, wenn er vereinbarte Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder die Baustelle nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, entstandene Mehrkosten zu berechnen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die Baustelle rechtzeitig und in einem für die Arbeiten geeigneten Zustand zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet:
den Zugang zur Baustelle für den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer
die Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen
die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, soweit nicht anders vereinbart
die rechtzeitige Entscheidung über vorgelegte Muster, Pläne und Alternativen
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über alle für die Durchführung relevanten Umstände, insbesondere über:
vorhandene Leitungen und Installationen
Altlasten, Schadstoffe oder besondere bauliche Gegebenheiten
Denkmalschutz oder sonstige Auflagen
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung an und fordert zur Abnahme auf.
(2) Die Abnahme hat innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Der Auftraggeber kann die Abnahme nur verweigern, wenn wesentliche Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sind jedoch im Abnahmeprotokoll zu vermerken.
(4) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich abnimmt
der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist erklärt und keine wesentlichen Mängel rügt
der Auftraggeber die Leistung in Benutzung nimmt und eine angemessene Frist zur Erklärung verstrichen ist
(5) Über die Abnahme wird ein gemeinsames Protokoll erstellt, in dem etwaige Mängel und Vorbehalte festgehalten werden.
(6) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln kehrt sich zulasten des Auftraggebers um.
§ 9 Mängelansprüche und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt:
bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken: 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
bei sonstigen Werkleistungen: 2 Jahre ab Abnahme
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens bei der Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt (Nacherfüllung). Der Auftragnehmer trägt die hierfür erforderlichen Aufwendungen.
(5) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber:
den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen
die Vergütung mindern
vom Vertrag zurücktreten (nur bei wesentlichen Mängeln)
(6) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur nach Maßgabe von § 12 dieser AGB.
(7) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die entstehen durch:
unsachgemäße Nutzung oder Behandlung durch den Auftraggeber
Eingriffe Dritter ohne Zustimmung des Auftragnehmers
normalen Verschleiß
vom Auftraggeber vorgegebene oder beigestellte Materialien
§ 10 Einsatz von Nachunternehmern
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Nachunternehmer (Subunternehmer) einzusetzen.
(2) Der Auftragnehmer wählt die Nachunternehmer sorgfältig aus und setzt ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe ein. Für zulassungspflichtige Handwerksleistungen werden nur Meisterbetriebe oder gleichwertig qualifizierte Unternehmen beauftragt.
(3) Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und haftet für die Leistungen der Nachunternehmer wie für eigene Leistungen.
(4) Vertragliche Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und den Nachunternehmern werden durch diesen Vertrag nicht begründet.
§ 11 Versicherung
(1) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Versicherer: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal: 5.000.000,00 EUR
(2) Der Nachweis des Versicherungsschutzes wird auf Verlangen vorgelegt.
(3) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass auch die von ihm eingesetzten Nachunternehmer über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen.
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(7) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle vom Auftragnehmer eingebrachten Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltswaren pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung und Verlust zu sichern.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren, insbesondere durch Pfändung, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
§ 14 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Werkvertrag jederzeit bis zur Vollendung des Werkes kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zustehen.
(2) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
die andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt
über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird
Umstände eintreten, die eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Im Falle der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Der Leistungsstand wird gemeinsam festgestellt und dokumentiert.
§ 15 Widerrufsrecht und Vertragsschluss bei Verbrauchern
(1) Kein Widerrufsrecht bei Besichtigung vor Ort. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertrag im Anschluss an eine vom Auftraggeber veranlasste Besichtigung vor Ort geschlossen wird. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Besichtigung durch einen Bevollmächtigten durchführen lässt.(2) Zurechnung bei Vertretung. Lässt der Auftraggeber die Besichtigung durch eine andere Person durchführen, so gilt:a) Der Auftraggeber lässt sich die Anwesenheit und sämtliche Erklärungen dieser Person vollumfänglich zurechnen.b) Die Besichtigung durch den Bevollmächtigten steht einer persönlichen Anwesenheit des Auftraggebers gleich.c) Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass die bei der Besichtigung anwesende Person von ihm bevollmächtigt war.(3) Dokumentation der Besichtigung. Der Auftragnehmer dokumentiert jede Besichtigung in einem Besichtigungsprotokoll. Dieses enthält:a) Datum, Ort und Gegenstand der Besichtigungb) Name und Funktion der anwesenden Personenc) Bei Vertretung: Bestätigung der Bevollmächtigungd) Unterschrift der anwesenden Personen(4) Bestätigung durch den Auftraggeber. Mit Unterzeichnung des Werkvertrages bestätigt der Auftraggeber:a) dass er selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Besichtigung anwesend war;b) dass der Vertrag auf seine Veranlassung hin zustande gekommen ist;c) dass ihm bekannt ist, dass aufgrund der vorangegangenen Besichtigung kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.(5) Vorsorgliche Widerrufsbelehrung. Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung des Auftragnehmers ein Widerrufsrecht bestehen sollte, gilt:a) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.b) Der Widerruf ist zu richten an: dus2b Bauleistungen GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, E-Mail: ) Bei bereits begonnener Leistung hat der Auftraggeber im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.(6) Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn. Verlangt der Auftraggeber, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er dies ausdrücklich zu erklären. Mit dieser Erklärung bestätigt der Auftraggeber seine Kenntnis, dass:a) er sein etwaiges Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert;b) er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen schuldet.(7) Wertersatz bei Widerruf. Übt der Auftraggeber ein etwaiges Widerrufsrecht nach Beginn der Leistungserbringung aus, so schuldet er dem Auftragnehmer Wertersatz in Höhe des Anteils der bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Gesamtvergütung.(8) Ausschluss bei Notfällen. Bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die der Auftraggeber ausdrücklich angefordert hat, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB kein Widerrufsrecht.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Düsseldorf. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
dus2b Bauleistungen GmbH
Düsseldorf, 30.12.2025
—
Anlage zu den AGB: Widerrufsbelehrung
(Diese Belehrung wird vorsorglich erteilt. Nach unserer Rechtsauffassung besteht bei Verträgen, die im Anschluss an eine Besichtigung vor Ort geschlossen werden, kein Widerrufsrecht.)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
dus2b Bauleistungen GmbH
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Telefon: 0211 73027144
E-Mail:
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Vorzeitiges Erlöschen: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben.
Bestätigung
☐ Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und erhalten.
☐ Ich war persönlich / durch einen Bevollmächtigten bei der Besichtigung vor Ort anwesend. Mir ist bekannt, dass daher nach Auffassung des Auftragnehmers kein Widerrufsrecht besteht.
☐ Ich verlange ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich dadurch mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.
Ort, Datum: ____________________
Unterschrift Auftraggeber: ____________________
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
dus2b Bauleistungen GmbH
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
E-Mail:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Datum: ____________________
Unterschrift: ____________________ (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
